ottonova vs. GKV

Sowohl der Besitzer eines nicht bebauten Grundstücks als auch der Eigentümer einer Wohnung oder ein Vermieter benötigt eine Grundbesitzerhaftpflichtversicherung.  Dabei ist es egal, ob er eine Wohnung oder ein Haus besitzt.

Dennoch ist ein solcher Versicherungsschutz unerlässlich, auch wenn der Eigentümer seine Wohnung selbst bewohnt. Er deckt das Risiko eines Schadens ab, sollte beispielsweise im Treppenhaus, vor dem Gebäude oder im Garten jemandem etwas passieren. In diesem Fall haftet nämlich kurzum der Eigentümer. Im Grunde genommen lauert leider die Gefahr überall. Immerhin kann im Winter ein Eiszapfen abbrechen oder ein Dachziegel, der sich löst, trifft eine vorbei gehende Person. Vor allem wenn Menschen zu Schaden kommen, können schnell viele tausend Euro zusammen kommen. Hier leistet übrigens die Grundbesitzerhaftpflichtversicherung und minimiert so die Kosten des Versicherungsnehmers.

Der Eigentümer sollte die Angebote vor Abschluss sorgfältig vergleichen, denn die Preisunterschiede sind, sogar bei teils gleicher Leistung, erheblich. Es kommt entscheidend darauf an, dass eine angemessene Höhe bei der Versicherungssumme abgeschlossen wird. Aus diesem Grund werden in Fachkreisen mindestens drei Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden empfohlen. Stürzt eine Person auf einer nicht geräumten Straße im Winter, entstehen infolgedessen Kosten für den Eigentümer. Wird der Verunklückte auf Grund dessen erwerbsunfähig entstehen unter Umständen Kosten in Millionen Höhe!

Grundbesitzerhaftpflichtversicherung

GrundbesitzerhaftpflichtversicherungEine gute Versicherungsgesellschaft muss auch für so Allmählichkeitsschäden aufkommen, also für Schäden, die sich erst im Laufe der Zeit zeigen. So kann es zum Beispiel passieren, dass der Versicherungsnehmer aus Versehen eine Wasserleitung bei Arbeiten in der Wohnung beschädigt. Das kann im Folgenden einen Wasserschaden zur Folge haben.
Auch Schäden, die bei kleinen Bauvorhaben, wie dem Bau einer Sauna entstehen können, deckt die Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ab. Auch hier differieren die festgelegten Bausummen, von 50.000 Euro bis unbegrenzt, von Gesellschaft zu Gesellschaft.
Erwirbt jemand ein Grundstück, auf dem er beabsichtigt, später einmal ein Haus zu bauen. So kommt diese Variante der Versicherung für unbebaute Grundstücke zum Tragen. Sie ist wesentlich günstiger als die Absicherung einer Wohnung oder eines Hauses.

Die private Haftpflichtversicherung ist übrigens im Zusammenhang mit Grundbesitz ungeeignet, ergänzend erwähnt. Sie deckt infolgedessen nur die Schäden ab, die einem Dritten innerhalb der eigenen Wohnung zustoßen. Für Schäden auf dem Gehweg, im Garten oder wenn jemand im Treppenhaus kommt sie jedoch nicht auf.

Die Grundbesitzerhaftpflichtversicherung betrifft also alle Eigentümer und Vermieter.