ottonova vs. GKV

Schon mehr als fünfzehn Millionen Menschen in Deutschland haben immerhin eine Riester-Rente abgeschlossen!
Versicherungstarife VergleichSie ist im Grunde genommen ein Konstrukt aus privater Vorsorge und einer Steuer- und Zulagenförderung des Staates. Genau diese Förderung macht deswegen die Riester-Rente für viele Sparer so attraktiv. Denn das eine eigene freiwillige Vorsorge für das Alter nötig ist, ist mittlerweile bei den meisten Menschen angekommen. Inzwischen unterstützen bereits viele Medien diese Auffassung. Übrigens ins Leben gerufen hat sie der damalige Bundesarbeitsminister Walter Riester im Jahre 2001.

Individuelle Berechnung Ihrer Riester-Rente

Die Möglichkeit, einen staatlich geförderten Rentenversicherungsvertrag abzuschließen, ist wohl die am häufigsten genutzte Möglichkeit, zu „riestern“. Der Vertrag ist hierzu mit einer Garantie auf das eingezahlte Kapital und einer Mindestrenditegarantie auf den Sparanteil ausgestattet. Diese Art der Riester-Rente eignet sich dementsprechend vor allem für sicherheitsorientierte Anleger. Aber auch die Option einer fondsgebundenen Riester-Rente ist gegeben. Bei ihr ist die Sicherheit nicht so hoch, dafür ist aber die Chance, höhere Renditen zu erhalten, größer.
Ebenso werden Bank- und Fondssparpläne staatlich gefördert. Die Banksparpläne sind sichere Sparverträge, die obendrein verzinst werden. Bei den Fondssparplänen wird das eingezahlte Geld der Anleger der Riester-Rente hierzu in Renten- oder auch Aktienfonds investiert.

„Wohn-Riester“ ist eine weitere Möglichkeit, in den Genuss staatlicher Zulagenförderung zu kommen. Eingeführt wurde dieses Produkt im Rahmen des Eigenheimrentengesetzes im Jahre 2008. Hiermit kann der Deutsche für selbst genutztes Wohneigentum ein Darlehen für den Kauf einer Immobilie oder auch einen Riester-Bausparvertrag erhalten. Die Entscheidung, welches Produkt man wählt, ist von individuellen Kriterien, wie Risikobereitschaft oder dem Alter abhängig.

Zulagen und Arten der Riester-Rente

Riester-RenteEinen Anspruch auf Förderung hat jeder, der gesetzlich rentenversichert ist. Man spricht in diesem Zusammenhang von einer unmittelbaren und mittelbaren Zulagenberechtigung. Unmittelbar zulagenberechtigt sind alle rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer, aber auch Personen, die Kinder erziehen und Kindererziehungszeit beantragt haben. Soldaten ebenso wie Beamte haben einen Anspruch auf Förderung mittels der Riester-Rente. Weiterhin zählen die Ehepartner der unmittelbar Zulagenberechtigten dazu – sie sind mittelbar zulagenberechtigt.

Mindestens einmal im Jahr muss man den Riester-Vertrag bedienen und zwar mit einem gesetzlich vorgeschriebenen Mindestbetrag. Nur so kann man alle staatlichen Förderungen ausschöpfen. Vier Prozent des Vorjahresbruttoeinkommens sind einzuzahlen. Haben Riester-Versicherte Anspruch auf Kindergeld, kommen zusätzliche Kindergeldzulagen obendrauf. Überdies bekommen junge Sparer einen einmaligen Bonus, wenn sie einen Vertrag abschließen. Frühestens mit 62 (gilt für Verträge ab 2012) zahlt der Versicherer die Beträge in Form einer lebenslangen Rentenzahlung aus. Wenn der Versicherungsnehmer verstirbt kann der Ehepartner den Riester-Vertrag mit allen Zulagen sowie dem angesparten Betrag übernehmen.